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Wurde der 38-jährige Algerier aus Rickenbach von einem 58-jährigen Familienvater mit möglicherweise rechter Gesinnung getötet?

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Wie wir damals berichteten, wurden bei einem Tauchgang eines Tauchers im Rhein nahe Breisach Anfang April 2024, Teile der Leiche eines Mannes entdeckt. Eine rechtsmedizinische Untersuchung sowie ein molekulargenetischer Abgleich ergaben, dass es sich hierbei um Teile eines 38-jährigen Algerier aus einer Asylunterkunft in Rickenbach in unserem Landkreis handelte, der zuvor vermisst gemeldet worden war. Die Ermittler stellten fest, dass der Mann Opfer eines Gewaltverbrechens wurde, und die Kriminalpolizeidirektion Freiburg übernahm den Fall. Es wurde die Sonderkommission „Rhenus“ eingerichtet, um den Fall aufzuklären.

Im Rahmen der Ermittlungen stellte sich dann Ende April ein 58-jähriger Familienvater, leidenschaftlicher Jäger und Schütze, aus Maulburg der Polizei und steht nun vor dem Landgericht in Waldshut-Tiengen.

Beim Beginn des Prozesses gab der Angeklagte laut Bericht des SWR (Link für weitere Details) unter Tränen an, die Tat sei ein großer Fehler gewesen. Er betonte, dass er nie die Absicht gehabt habe, jemanden zu töten. Dennoch reagierte er laut Bericht auf die Fragen des Gerichts zunehmend aufbrausend und aggressiv. Er erklärte, er habe den 38-jährigen Algerier töten müssen, da dieser angeblich vorgehabt habe, seine Familie auszulöschen und bei einer Begegnung beim Ausparken in der Straße bei Allah beschworen habe die “Scheiß Deutschen” in seiner Nähe zu töten. Auf die Frage des Landgerichts Waldshut, warum er nicht die Polizei verständigt habe und warum er bei Weihnachtsurlaub mit Familie und Freunden eine offenbar illegale nicht registrierte Pistole mit sich führte, darauf konnte er keine Antwort geben.

Laut Bericht des Südkurier (Link für detailliertere Informationen) hat der Angeklagte, der offenbar bei der Verhandlung stets eine Bibel vor sich auf dem Tisch liegen hat, betont, er habe in Notwehr gehandelt. Am 23. Dezember 2023, so seine Aussage, habe er das Opfer nach einem Streit mit einem Kopfschuss getötet und anschließend die Leiche mit einer Machete zerteilt. Obwohl der 38-jährige Algerier zum Zeitpunkt der Tat unbewaffnet war, hält der Angeklagte laut dem Bericht des Südkurier auch am zweiten Verhandlungstag an seiner Version fest, dass er zur Selbstverteidigung gehandelt habe.

Der Angeklagte wehrt sich weiter gegen den Vorwurf, ein Rechtsradikaler zu sein, obwohl er während einer Verkaufsschulung die Bemerkung machte, dass „ein richtiger Deutscher nicht bei Juden kauft“. Er wurde für diese Aussage sogar vom Arbeitgeber sogar abgemahnt, behauptet aber heute, es sei als Satire gemeint gewesen.

Im Zuge der Ermittlungen wurden laut Medienberichten z.B. im Südkurier im Haus des Angeklagten nicht nur seine 38 auf ihn registrierten Schusswaffen sowie 20.000 Schuss Munition gefunden, sondern auch eine große Menge an anderem „Material“ wie z.B. NS-Literatur, Attrappen von Granaten, Schwarzpulver und Berichte der berüchtigten SS-Sondereinheit Dirlewanger, die für von ihr begangene Kriegsverbrechen bekannt ist. Auch ein Werk über die Niederschlagung des Herero-Aufstands in der ehemaligen Kolonie Deutsch-Südwest-Afrika wurde gefunden. Weitere Funde wie ein Eisernes Kreuz und der Schriftzug „Deutsches Schutzgebiet“ am Carport sowie die Aufschrift „Wolfsschanze“ (Hitlers Machtzentrale und Führerhauptquartier in Ostpreußen während der NS-Zeit) auf der Hundehütte sorgten ebenfalls für Aufsehen. Auf dem Handy des Angeklagten entdeckte die Polizei laut dem Berichten von Südkurier zudem Verbindungen zu einem AfD-Onlineshop und Reden von Adolf Hitler sowie extreme Gewaltdarstellungen von Tötungen.

Der zentrale Punkt des Prozesses am zweiten Verhandlungstag war laut Bericht die detaillierte Aussage eines Ermittlers der Sonderkommission „Rhenus“, die den Fall untersucht. Ein über 60-minütiges Video wurde vor Gericht vorgeführt, das den Angeklagten zeigt, wie er die Polizei an verschiedene Orte führt, die für den Fall von Bedeutung sind. Unter anderem führte der Angeklagte die Ermittler zu seinem Gewächshaus und erklärte, wo und wie er den Leichnam in vier Teile zerteilte. Auch den Ort, an dem er die Waffe und vier Bündel mit Leichenteilen in den Rhein warf, zeigte er den Ermittlern. Verstörend war wohl vor allem auch die offenbare Gleichgültigkeit, mit der der Angeklagte zwischendurch über den schlechten Kirschenertrag in seinem Garten klagte und sich darüber freute, dass sein Rasen gemulcht wurde! Der Richter bezeichnete das Video als „durchaus verstörend“, und auch der Angeklagte räumte daraufhin ein, dass die Ereignisse für ihn wie in einem Film abgelaufen seien.

Auch das Opfer war kein unbeschriebenes Blatt. So berichtet der Südkurier, dass die Polizei in der Vergangenheit immer wieder mit ihm zu tun hatte und er unter anderem als Cannabisdealer in Bad Säckingen bekannt war. Weitere Einzelheiten sind im ausführlichen Bericht des Südkurier (Link zum Bericht mit weiteren Informationen) zu finden.

Das Urteil in diesem außergewöhnlichen Kriminalfall wird Mitte November erwartet. Der 58-Jährige ist zwar wegen Totschlags angeklagt, doch die genauen Umstände der Tat und die Verbindungen des Angeklagten zu rechtsextremen Ideologien stehen weiterhin im Fokus des Prozesses. Zu Beginn des Verfahrens machte der Vorsitzende Richter darauf aufmerksam, dass auch eine Verurteilung wegen Mord zu prüfen sei.

Quelle: Polizeimeldung, Bericht Südkurier, Bericht SWR – Foto: Symbolbild
Genutzte Quelle: Südkurier zum ProzessauftaktSüdkurier zum zweiten Verhandlungstag SWR

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